Unsere Schüler
Die Bornheimer Verbundschule besuchen Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet Bornheim, deren Sprach-, Lern- und Leistungsprobleme weder durch schulbegleitende noch durch zeitlich begrenzte stationäre Maßnahmen hinreichend gefördert werden können.
Zu uns kommen Schüler, die bedingt durch ihre Lebens-, Lern- und Entwicklungssituation einer intensiveren pädagogischen Anleitung und einer persönlicheren Zuwendung bedürfen und die erfahrungsgemäß Beeinträchtigungen in den folgenden Bereichen zeigen:
· Lern- und Arbeitsverhalten
· Kognition
· Sprache
· Wahrnehmung
· soziale Kompetenz
· Motorik
Die rechtliche Grundlage zum Besuch einer Förderschule bildet die Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort gem. § 10-14 AO-SF.