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Die Regelungen der Bundesnotbremse haben auch Auswirkungen auf die Benutzung von Bussen und Bahnen. Alle Kinder der Verbundschule, die mit Bussen oder Bahnen zur Schule kommen, müssen ab sofort eine Maske des Standards FFP2 oder KN95/N95 tragen. Eine Beförderung kann sonst verwehrt werden bzw. bei Verstößen wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig.


Diese Regelung gilt ab sofort! Bitte geben Sie Ihrem Kind entsprechende Masken mit.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,


die verbindliche Bundesnotbremse tritt ab morgen in Kraft. Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielagegrundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 ist Präsenzunterricht untersagt.

Für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort entscheidend ist, welcher Inzidenzwert in dem Kreis des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.


Was bedeutet die „Notbremse“ für die Verbundschule?

Wenn im Rhein-Sieg-Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 165 liegt, tritt am übernächsten Tag die Notbremse in Kraft, die Verbundschule würde schließen und auf Distanzunterricht umstellen.


Gibt es Ausnahmen davon?

Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse werden auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselmodell beschult. Auch eine Notbetreuung findet dann weiterhin statt. Ausnahmen gibt es auch für andere Förderschultypen, aber nicht für unseren!


Gibt es Neuerungen bei Testungen in der Schule?

Die Testpflicht und die Abläufe bleiben gleich. Aber es wird bald ein neues Testverfahren an Grund- und Förderschulen geben, welches kindgerechter und einfacher anzuwenden ist. Solche Pooltests („Lolli-Tests“) sollen zeitnah eingeführt werden.


Was bedeutet dies alles für die nächste Woche?

In der nächsten Woche findet an der Verbundschule weiterhin Präsenzunterricht im Wechselmodell statt. Der Wert im Rhein-Sieg-Kreis liegt unterhalb der 165-Marke. Aufgrund der Quarantäne von einigen Lehrerinnen und Lehrern wird es aber ein eingeschränkteres Angebot als bisher geben. Die Klassenlehrerinnen und Lehrer werden Sie zeitnah informieren.


Herzliche Grüße und weiterhin viel Kraft



André Decker

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

gestern Abend erreichte uns die neue Schulmail des Ministeriums, wie es in der kommenden Woche mit der Schule weitergeht.

Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommendenMontag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf. Gleichzeitig soll der Beschluss der Bundesnotbremse gelten, dass ab einem Inzidenzwert von über 200 der Präsenzunterricht ausgesetzt wird (der Wert gilt für den Kreisstandort der Schule – nicht den Wohnort). Von diesem Wert ist der Rhein-Sieg-Kreis aber momentan noch entfernt. Laut Aussage des Ministeriums soll das Modell des Wechselunterrichtes jetzt für einen längeren Zeitraum gelten.


Was bedeutet dies für den Unterricht an der Verbundschule?

Wie sieht der Unterricht aus?

Die Kinder werden weiterhin im Wechselunterricht beschult (eine Gruppe hat Präsenzunterricht bis 13.25 Uhr, die andere Gruppe Distanzunterricht, am nächsten Tag ist es umgekehrt). Die Gruppen bleiben so bestehen wie vor den Osterferien. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden Sie zeitnah über die Präsenztage Ihres Kindes und den Stundenplan unterrichten. Im Stundenplan liegt der Schwerpunkt auf den Hauptfächern. Am kommenden Montag starten in allem Klassen die Lerngruppen 2 bzw. B.

Da die Klassen- und Fachlehrer komplett mit ihren Stunden im Klassenunterricht oder in der Notbetreuung eingeplant sind, können die Kolleginnen und Kollegen keine zusätzlichen Videokonferenzen oder persönliche telefonische Infostunden mehr anbieten. Die Kinder erhalten am Präsenztag ihre Arbeitsaufgaben für den darauffolgenden Distanzlerntag.

Gibt es weiterhin eine Notbetreuung?

Ja! Wir bieten für die Kinder der Klassen 1 – 6, die am Distanzlerntag nicht zu Hause betreut werden können, zwei Notbetreuungsgruppen an (für OGS-Kinder bis 16.00 Uhr, für Nicht-OGS-Kinder bis 13.25 Uhr). Kinder, die in dieser Woche schon in der Notbetreuung sind, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Bitte geben Sie mir nur eine kurze Rückmeldung, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen.


Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen


Seit dem 12. April gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .

Über die Durchführung der Test habe ich Sie ja bereits informiert. Zusammengefasst besagt die Regelung des Landes, dass derBesuch der Schule damit an die Voraussetzung geknüpft wird, an den zwei wöchentlich Coronaselbsttests teilzunehmen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, dienegative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. In begründeten Ausnahmefällen können wir eine eventuelle weitere Alternative überlegen.

Generell gilt aber, Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Sollte ein Kind positiv getestet sein, muss es vom (Präsenz-)Schulbetrieb ausgeschlossen werden und sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses kann es wieder am Schulbetrieb teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis muss die Schule das Gesundheitsamt informieren.


Was bedeutet dies für die Verbundschule?

Hier gelten meine Aussagen aus der letzten Mail. Ab kommender Woche gibt es festgelegte Testtage. Für die Gruppe, die dreimal in der Woche in der Schule ist, sind dies der Montag und Freitag, für die Gruppe, die zweimal in der Woche da ist, der Dienstag und Donnerstag.


Die ersten Erfahrungen in der Woche vor und nach den Osterferien haben gezeigt, dass obwohl die Testung für die Kolleginnen und Kollegen eine große Herausforderung ist, die Kinder dieses Verfahren sehr gut mitmachen. Das Ministerium arbeitet mit Nachdruck an einer Vereinfachung der Testungen für die Grund- und Förderschulen.


Einer großen Bitte der Ministerin schließe ich mich an, bitte lassen Sie Ihr Kind zu Hause, wenn es Krankheitssymptome zeigt. Unser aller Anliegen ist es, den Kindern so lange wie möglich eine schulische Kontinuität zu geben. Der Wechselunterricht ist ein Schritt dazu.


Ich weiß, dass einige von Ihnen die Kinder mit einem unguten Gefühl wieder in die Schule schicken. Aber ich versichere Ihnen, dass das ganze Team der Verbundschule mit allen Kräften versucht, eine einigermaßen sichere Schule zu gewährleisten, in der die Kinder angstfrei ein wenig Normalität erfahren können.


Herzlichen Dank und halten Sie durch


André Decker

Aktuelles

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