Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
die verbindliche Bundesnotbremse tritt ab morgen in Kraft. Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielagegrundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 ist Präsenzunterricht untersagt.
Für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort entscheidend ist, welcher Inzidenzwert in dem Kreis des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.
Was bedeutet die „Notbremse“ für die Verbundschule?
Wenn im Rhein-Sieg-Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 165 liegt, tritt am übernächsten Tag die Notbremse in Kraft, die Verbundschule würde schließen und auf Distanzunterricht umstellen.
Gibt es Ausnahmen davon?
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse werden auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselmodell beschult. Auch eine Notbetreuung findet dann weiterhin statt. Ausnahmen gibt es auch für andere Förderschultypen, aber nicht für unseren!
Gibt es Neuerungen bei Testungen in der Schule?
Die Testpflicht und die Abläufe bleiben gleich. Aber es wird bald ein neues Testverfahren an Grund- und Förderschulen geben, welches kindgerechter und einfacher anzuwenden ist. Solche Pooltests („Lolli-Tests“) sollen zeitnah eingeführt werden.
Was bedeutet dies alles für die nächste Woche?
In der nächsten Woche findet an der Verbundschule weiterhin Präsenzunterricht im Wechselmodell statt. Der Wert im Rhein-Sieg-Kreis liegt unterhalb der 165-Marke. Aufgrund der Quarantäne von einigen Lehrerinnen und Lehrern wird es aber ein eingeschränkteres Angebot als bisher geben. Die Klassenlehrerinnen und Lehrer werden Sie zeitnah informieren.
Herzliche Grüße und weiterhin viel Kraft
André Decker
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