Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
ich wünsche Ihnen und Ihren Familien zunächst ein gutes, glückliches und gesundes neues Jahr und hoffe, dass Sie gut in das Jahr 2022 gestartet sind.
Am Montag startet wieder die Schule. Es freut uns sehr, dass wir die Kinder weiterhin in Präsenz begrüßen dürfen. Gestern teilte uns das Schulministerium die neuen Schutzmaßnahmen mit, damit der so wichtige Präsenzunterricht auch in diesem Jahr bestmöglich abgesichert und ein sicherer Schulbetrieb gewährleistet ist.
Testpflicht für alle
Ein zentraler Punkt ist die Testpflicht, die nun erweitert wurde. Künftig nehmen auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests in den Schulen teil. Die erweiterte Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für das gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige Personal.
Am Montag, den 10. Januar 2022 werden alle Schülerinnen und Schüler der Verbundschule mit den „Lolli-Tests“ getestet (Ausnahmen sind die Kinder, die zur 3. Stunde Unterricht haben. Sie testen sich dann mit einem Antigen-Selbsttest in der Schule).
Änderung bei PCR-Pooltests
Neben dem Pooltest geben die Kinder erstmals auch eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit ab, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart. Zudem kann durch die direkte Befundübermittlung durch die Labore an die Erziehungsberechtigten eine Erleichterung für uns als Schule erreicht werden.
Ausnahme bei Testungen - Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.
Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.
Bitte teilen Sie uns deshalb mit, wenn Ihr Kind in den letzten acht Wochen eine Coronaerkrankung hatte!!! Geben Sie diese Info an die Klassenlehrerin / an den Klassenlehrer Ihres Kindes weiter oder informieren Sie Frau Rösgen im Sekretariat.
Gibt es sonst Ausnahmen von der Testpflicht?
Nein!!! Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Schultestungen teilnehmen möchten, müssen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.
Was ist mit dem Schulpersonal?
Neben den Schülerinnen und Schülern wird auch das gesamte Personal am ersten Schultag nach den Ferien vollständig getestet. Danach muss sich das Schulpersonal dreimal in der Woche testen.
Die folgende Aussage unserer Schulministerin Frau Gebauer kann ich nur unterstützen: „Die engmaschigen Testungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen können.“
In diesem Sinne hoffe ich, dass der Schulbetrieb an der Verbundschule in den nächsten Wochen weiterhin zuverlässig und sicher ablaufen kann.
Ich wünsche uns allen einen guten Schulstart am Montag. Aufgrund der längerfristigen Ausfälle von Herrn Wollmann und Frau Downes, den damit verbundenen Klassenleitungsübernahmen von Frau Sehrbrock bzw. von Frau Beuth, gilt ab Montag für einige Klassen ein neuer Stundenplan. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden Sie darüber am Montag informieren.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein erholsames Wochenende
Herzliche Grüße
André Decker
-Schulleiter-
Comments